Institutionen für den schulischen Teil
Neben dem berufsbezogenen, praktischen Teil ist der schulische Teil eine der Voraussetzungen zur Erlangung der Fachhochschulreife in Deutschland. Meist wird der schulische Teil mit erfolgreichem Abschluss des 12.Schuljahres erworben. Dazu müssen Sie eine höhere Schule, wie etwa die gymnasiale Oberstufe, besucht haben. Neben dem klassischen Gymnasium kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch an folgenden Institutionen absolviert werden:
- per Nichtschülerprüfung
- an Höheren Handels- und Berufsfachschulen
- am Berufskolleg
- an Berufsfachschulen
- an Abendschulen
- an Waldorfschulen
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind jedoch nicht einheitlich. Der Deutsche Bildungsserver informiert umfassend über die jeweiligen Wege, den schulischen Teil der Fachhochschulreife in den unterschiedlichen Bundesländern zu erlangen.
Beliebte Fernschulen
Bei folgenden Fernschulen können Sie die Fachhochschulreife im Fernstudium nachholen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Schwerpunkten und können abhängig von Ihrem Schulabschluss und Ihren Vorkenntnissen zwischen verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten wählen.
Welche Fächer müssen Sie belegen?
- Sie müssen in der Regel 2 Schulhalbjahre die Fächer Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach besucht haben.
- Aus weiteren Fächern können höchstens je 2 Schulhalbjahre angerechnet werden.
- Mit 0 Punkten abgeschlossene Fächer werden nicht angerechnet.
- Themengleiche oder ähnliche Fächer werden nur einmal angerechnet.
- Leistungen aus der Einführungsphase (11. Klasse) können nicht berücksichtigt werden.
So erhalten Sie die Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife
In jedem Fall muss ein Antrag bei der jeweiligen Schule oder Einrichtung auf Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife gestellt werden. Die Bescheinigung des schulischen Teils kann ausschließlich durch ein Schulzeugnis geschehen.
Haben Sie die gymnasiale Oberstufe mit dem Abitur abgeschlossen, können Sie keinen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die beiden besuchten Schulhalbjahre der Qualifikationsphase bzw. der 12. Klasse direkt aufeinanderfolgen.
Wenn Sie den Antrag für den schulischen Teil später stellen sollten, werden ebenfalls ausschließlich die Fächer einbezogen, die in 2 aufeinanderfolgenden Schuljahren besucht wurden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Bescheinigung des schulischen Teils vorliegen?
Folgende Voraussetzungen (S.16) müssen für den Anschluss des schulischen Teils der Fachhochschulreife vorliegen:
- In zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau, d.h. in den Leistungskursen insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung und
- in mindestens 60 Prozent der insgesamt anzurechnenden Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils fünf Punkte. Darunter fallen mindestens zwei Schuljahresergebnisse aus den Leistungskursen.
- Für die Punktzahl werden die vier Schulhalbjahresergebnisse der Leistungskurse zweifach, die übrigen Schulhalbjahresergebnisse einfach gewertet.
Die Länder können alle Schulhalbjahresergebnisse gleich gewichten.
Sie müssen mindestens 95 Punkte erzielen, um den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erreichen. Maximal sind 285 Punkte möglich. Zum Vergleich: Um zum Abitur zugelassen zu werden, müssen in Nordrhein-Westfalen 110 Punkte im Grundkursbereich (in der 12. und 13. Klasse) und 70 Punkte im Leistungskursbereich (12.1 bis 13.1, die LKs in 12.1 und 12.2 werden zweifach, die in 13.1 dreifach gewertet) nachgewiesen werden.
So berechnet sich der Notendurchschnitt für das Zeugnis
Wenn Sie nach erfolgreich absolvierter Fachhochschulreife ein Studium planen, müssen Sie unter Umständen in den Bewerbungsverfahren mit NC’s rechnen. Wenn Sie dafür bereits im Vorfeld wissen möchten, wie Ihr potenzieller Notendurchschnitt ausfällt, haben Sie in folgender Umrechnungstabelle die Möglichkeit, Ihre Durchschnittsnote zu berechnen.
Quelle: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972)
Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer
Da in den verschiedenen Bundesländern abweichende Bestimmungen vorliegen, finden Sie im Folgenden eine Übersicht der Bundesländer mit deren spezifischen Regelungen zur Fachhochschulreife:
- Baden Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Gut zu wissen
In den Bundesländern Bayern und Sachsen ist es nicht möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife abzulegen. In diesen Bundesländern sind Sie mit einer über die gymnasiale Oberstufe erworbenen Fachhochschulreife nicht zu einem Studium an den jeweiligen Fachhochschulen berechtigt.
Die gegenseitige Anerkennung der Fachhochschulreife in den einzelnen Bundesländern ist in der einstigen „Elf-Länder-Vereinbarung“ geregelt. Mittlerweile haben sich drei weitere Länder angeschlossen. Dazu gehören folgende Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Schüler mit Fachhochschulreife nicht automatisch an einer Fachhochschule in einem anderen Bundesland studieren kann, wenn dieses nicht zu den oben genannten elf Ländern gehört. Ein Schüler, der in Bremen seine Fachhochschulreife erworben hat, kann z. B. nicht an einer bayrischen Fachhochschule studieren, denn in den Ländern Bayern und Sachsen können Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife nicht ablegen!
Was passiert beim Abitur nach 12 Jahren?
Beim 8-jährigen Gymnasium verkürzt sich nicht nur die generelle Schulzeit, dies hat auch Auswirkungen auf den schulischen Teil der Fachhochschulreife. In diesem Fall erwirbt man den schulischen Teil bereits nach der 11. Klasse. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Ihnen im Einzelfall die jeweiligen Schulen geben.
Wie setzt dich der Erwerb der Fachhochschulreife zusammen?
Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil können Sie die Fachhochschulreife erlangen. Dieser zweite praktische Teil besteht in der Regel aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem mindestens 1-jährigen, gelenkten Praktikum.